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   VG Minden, 17.02.2014 - 14 K 3824/13.PVL   

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https://dejure.org/2014,61347
VG Minden, 17.02.2014 - 14 K 3824/13.PVL (https://dejure.org/2014,61347)
VG Minden, Entscheidung vom 17.02.2014 - 14 K 3824/13.PVL (https://dejure.org/2014,61347)
VG Minden, Entscheidung vom 17. Februar 2014 - 14 K 3824/13.PVL (https://dejure.org/2014,61347)
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  • BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder; Fahrten zwischen Wohnung

    Auszug aus VG Minden, 17.02.2014 - 14 K 3824/13
    Denn die Kostenerstattungspflicht der Dienststelle ist antragsunabhängig - vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2012 - 6 P 3/12 -, juris (für den Bereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes) -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2004 - 1 A 898/02

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wegstreckenentschädigung; Ersatz von

    Auszug aus VG Minden, 17.02.2014 - 14 K 3824/13
    - Beschluss vom 9. Juni 2004 - 1 A 898/02.PVL -, PersV 2004, 431 -, eine teleologische, auch die Systematik des § 40 in den Blick nehmende Auslegung führe zu dem Ergebnis, dass § 40 Abs. 1 Satz 4 LPVG für die in ihm genannten Fallgruppen nicht nur die Anwendung der Bestimmungen des Trennungsentschädigungsrechts ausschließen, sondern zugleich auch Ansprüche auf Reisekostenvergütung nach § 40 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. dem Landesreisekostengesetz gewähren wolle.
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

    Auszug aus VG Minden, 17.02.2014 - 14 K 3824/13
    Beschluss vom 14. Februar 1990 - 6 P 13/88 -, juris, hat das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen einer Streitigkeit auf der Grundlage des Bundespersonalvertretungsrechts entschieden, ein freigestelltes Mitglied eines Bezirkspersonalrats habe keinen Anspruch auf Reisekostenvergütung für die täglichen Fahrten zwischen seinem Wohnort und dem Sitz der Geschäftsstelle des Bezirkspersonalrats, da diese Fahrten nicht Dienstreisen im Sinne des Bundesreisekostenrechts entsprächen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2000 - 7 L 273/99

    Reisekosten, Verzugszinsen, Anschlußbeschwerde

    Auszug aus VG Minden, 17.02.2014 - 14 K 3824/13
    Doch hat der Antragsteller Anspruch auf Prozesszinsen (§ 291 BGB) - vgl. zum Ganzen Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 7 L 273/99 -, juris; siehe auch Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, a.a.O., § 40 Rdnr. 41 -.
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